Voraussetzung für die logopädische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung.
Eine logopädische Behandlung wird verordnet von:
Gerne bieten wir bei ärztlicher Verordnung Hausbesuche an.
Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenkassen bei entsprechender Vertragsvereinbarung zwischen Patient und Krankenkasse übernehmen als Teil der medizinischen Grundversorgung die logopädische Behandlung.
Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt auf der Basis eines Dienstvertrags zwischen unserer logopädischen Praxis und dem Patienten.