Verordnung/Rezept

Voraussetzung 

Voraussetzung für die logopädische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung. 

 

Eine logopädische Behandlung wird verordnet von: 

  • Kinderärzten
  • Hals-Nasen-Ohrenärzten
  • Phoniatern und Pädaudiologen
  • Hausärzten und Allgemeinmedizinern
  • Internisten
  • Neurologen
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzten

 

Gerne bieten wir bei ärztlicher Verordnung Hausbesuche an.

Vergütung

Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenkassen bei entsprechender Vertragsvereinbarung zwischen Patient und Krankenkasse übernehmen als Teil der medizinischen Grundversorgung die logopädische Behandlung. 

 

  • Die gesetzliche Selbstbeteiligung für Erwachsene beträgt 10,- € pro Verordnung und eine prozentuale Zuzahlung von ca. 10 % des Rezeptwertes.
  • Aus sozialen Gründen können auch erwachsene Patienten von der Zuzahlung befreit werden. 
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. 

 

Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt auf der Basis eines Dienstvertrags zwischen unserer logopädischen Praxis und dem Patienten.

Logopädische Praxis Holtzhaußer

Gruobachstr. 15

72770 Reutlingen

 

Kontakt:
Telefon: 07072/1262204

holtzhausser@logopaedie-goenningen.de

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